Hausverwaltung
Sie sind Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Eigentümer eines Wohn- oder Geschäftshauses? Wir bieten in jedem Fall die passende Verwaltung:
Die WEG-Verwaltung befasst sich mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentümergemeinschaft, wie z. B. dem Grundstück, dem Gebäude, der Heizungsanlage und sonstigen technischen Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handeln, es können z. B. auch Tiefgaragengemeinschaften verwaltet werden.
Der WEG-Verwalter vertritt die (Wohnungs-)Eigentümer. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Die Mietverwaltung befasst sich mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer eines gesamten Objektes. Dies beinhaltet insbesondere die Korrespondenz mit den Mietern, Beauftragen von notwendigen Reparaturarbeiten, Erstellen der Betriebskostenabrechnungen, aber auch die Vermietung der einzelnen Einheiten.
Der Mietverwalter kümmert sich um alles, was für Sie als Eigentümer des Objektes im Zusammenhang mit der Immobilie anfällt.
Die Sonderverwaltung erstreckt sich auf die Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen innerhalb des Sondereigentums (Wohnung oder Gewerbe) in einer Eigentümergemeinschaft. Der Sonderverwalter kümmert sich um alles, was im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis Ihrer Einheit in einer WEG anfällt, einschließlich der Erstellung der Betriebskostenabrechnung, Veranlassen notwendiger Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Einheit, sowie der Vermietung der Einheit.